OGH 8 ObA 18/21m
Worum es ging: Kann ich gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs noch etwas tun?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Der Oberste Gerichtshof ist die letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen, seine Entscheidungen sind im Inland nicht mehr überprüfbar. Rechtsmittel dagegen sind unzulässig, ebenso Anträge, die inhaltlich auf eine Abänderung hinauslaufen.
Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.10.2021
Geschäftszahl
8ObA18/21m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof in Arbeits- und Sozialrechtssachen hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner sowie Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter (§ 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. D*, zuletzt vertreten durch Mag. Dr. H*, Rechtsanwalt in Linz, als einstweiliger Erwachsenenvertreter, gegen die beklagte Partei I* KG, *, wegen Leistung, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Eingaben der klagenden Partei vom 17. Juni 2021 und 17. August 2021 werden zurückgewiesen.
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