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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 22.10.2021

OGH 8 ObA 18/21m

Worum es ging: Kann ich gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs noch etwas tun?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Der Oberste Gerichtshof ist die letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen, seine Entscheidungen sind im Inland nicht mehr überprüfbar. Rechtsmittel dagegen sind unzulässig, ebenso Anträge, die inhaltlich auf eine Abänderung hinauslaufen.

Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.

Zitierte Paragrafen

ASGG § 11a ZPO § 86a

Entscheidungstext

19 Absätze, 1.707 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.10.2021

Geschäftszahl

8ObA18/21m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof in Arbeits- und Sozialrechtssachen hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner sowie Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter (§ 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. D*, zuletzt vertreten durch Mag. Dr. H*, Rechtsanwalt in Linz, als einstweiliger Erwachsenenvertreter, gegen die beklagte Partei I* KG, *, wegen Leistung, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Eingaben der klagenden Partei vom 17. Juni 2021 und 17. August 2021 werden zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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