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Kann ich gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs noch etwas tun?

betrifft Kläger, Beklagte, Angeklagte, Parteien jedes Verfahrens
Nein. Der Oberste Gerichtshof ist die letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen, seine Entscheidungen sind im Inland nicht mehr überprüfbar. Rechtsmittel dagegen sind unzulässig, ebenso Anträge, die inhaltlich auf eine Abänderung hinauslaufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 22.10.2021 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Da der Oberste Gerichtshof gemäß Art 92 Abs 1 B-VG die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen ist und dessen Entscheidungen im innerstaatlichen Instanzenzug nicht mehr überprüfbar sind, sondern die Rechtslage im entschiedenen Einzelfall endgültig klären, sind Rechtsmittel gegen solche Entscheidungen unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117577 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 45.

Genannte Normen

B-VG Art92 Abs1; OGHG §1 Abs1

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