OGH 8 ObA 65/21y
Worum es ging: Was passiert mit meinen Eingaben, wenn ich mich ständig wiederhole?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.
Zitierte Paragrafen
ASGG § 11a ASGG § 54 ZPO § 86a
Entscheidungstext
22 Absätze, 2.930 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.10.2021
Geschäftszahl
8ObA65/21y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof in Arbeits- und Sozialrechtssachen hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner sowie Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter (§ 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Ing. D*****, Erwachsenenvertreter VertretungsNetz Erwachsenenvertretung Linz, *****, gegen die Antragsgegner 1. I***** KG, *****, und 2. S***** GmbH, *****, über den nach § 54 Abs 2 ASGG gestellten Feststellungsantrag, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Antrag des Antragstellers vom 14. September 2021 wird zurückgewiesen.
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