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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 22.10.2021

OGH 8 ObA 65/21y

Worum es ging: Was passiert mit meinen Eingaben, wenn ich mich ständig wiederhole?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.

Zitierte Paragrafen

ASGG § 11a ASGG § 54 ZPO § 86a

Entscheidungstext

22 Absätze, 2.930 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.10.2021

Geschäftszahl

8ObA65/21y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof in Arbeits- und Sozialrechtssachen hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner sowie Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter (§ 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Ing. D*****, Erwachsenenvertreter VertretungsNetz Erwachsenenvertretung Linz, *****, gegen die Antragsgegner 1. I***** KG, *****, und 2. S***** GmbH, *****, über den nach § 54 Abs 2 ASGG gestellten Feststellungsantrag, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Antrag des Antragstellers vom 14. September 2021 wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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