OGH 8 ObA 84/21t
Worum es ging: Kann ich wegen einer Urlaubsvereinbarung zum Höchstgericht gehen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ob im Einzelfall stillschweigend eine Urlaubsvereinbarung zustande gekommen ist, richtet sich nach den Umständen dieses Falls. Das ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Sie können deshalb damit nicht an das Höchstgericht herantreten.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 26.08.2021, 15 Ra 46/21h-20
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.11.2021
Geschäftszahl
8ObA84/21t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Wolfgang Jelinek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei K* P*, vertreten durch Dr. Hubert Tramposch & Partner, Rechtsanwälte KG in Innsbruck, gegen die beklagte Partei L*, vertreten durch Dr. Markus Orgler, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen 14.608,28 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 26. August 2021, GZ 15 Ra 46/21h-20, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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