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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 26.01.2022 · Fall aus Wien

OGH 7 Ob 205/21d

Worum es ging: Kann ich Prozesskosten aus einem verlorenen Verfahren weiterverrechnen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Kosten, zu deren Ersatz Sie verurteilt wurden, mindern Ihr Vermögen und können daher als Schaden gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden, wenn dieser sie verschuldet hat. Dasselbe gilt für Ihren eigenen zweckmäßigen Aufwand im Vorprozess. Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung des Dritten, die für das Vorverfahren mitursächlich war.

Nein, im Gegenteil. Dass zu einem vergleichbaren Sachverhalt keine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt, macht Ihre Frage noch nicht grundsätzlich bedeutsam. Besonderheiten Ihrer Fallgestaltung sprechen sogar eher dagegen, weil sich daraus keine für künftige Fälle nutzbare Leitlinie gewinnen lässt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 510

Entscheidungstext

25 Absätze, 5.379 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.01.2022

Geschäftszahl

7Ob205/21d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende und die Hofrätin und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, MMag. Matzka und Dr. Weber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Prim. Dr. C* K*, vertreten durch Mag. Stefan Faulhaber, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A*-AG, *, vertreten durch Lederer, Hoff & Apfelbacher Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 17.023,26 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 30. September 2021, GZ 4 R 49/21m-37, womit das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 24. Februar 2021, GZ 27 Cg 13/19w-27, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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