OGH 7 Ob 205/21d
Worum es ging: Kann ich Prozesskosten aus einem verlorenen Verfahren weiterverrechnen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Kosten, zu deren Ersatz Sie verurteilt wurden, mindern Ihr Vermögen und können daher als Schaden gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden, wenn dieser sie verschuldet hat. Dasselbe gilt für Ihren eigenen zweckmäßigen Aufwand im Vorprozess. Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung des Dritten, die für das Vorverfahren mitursächlich war.
Nein, im Gegenteil. Dass zu einem vergleichbaren Sachverhalt keine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt, macht Ihre Frage noch nicht grundsätzlich bedeutsam. Besonderheiten Ihrer Fallgestaltung sprechen sogar eher dagegen, weil sich daraus keine für künftige Fälle nutzbare Leitlinie gewinnen lässt.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 24.02.2021, 27 Cg 13/19w-27
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 30.09.2021, 4 R 49/21m-37
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.01.2022
Geschäftszahl
7Ob205/21d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende und die Hofrätin und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, MMag. Matzka und Dr. Weber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Prim. Dr. C* K*, vertreten durch Mag. Stefan Faulhaber, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A*-AG, *, vertreten durch Lederer, Hoff & Apfelbacher Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 17.023,26 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 30. September 2021, GZ 4 R 49/21m-37, womit das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 24. Februar 2021, GZ 27 Cg 13/19w-27, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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