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Kann ich Prozesskosten aus einem verlorenen Verfahren weiterverrechnen?

günstig für Geschädigter betrifft Kläger, Beklagte, Vertragspartner, Geschädigte
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Kosten, zu deren Ersatz Sie verurteilt wurden, mindern Ihr Vermögen und können daher als Schaden gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden, wenn dieser sie verschuldet hat. Dasselbe gilt für Ihren eigenen zweckmäßigen Aufwand im Vorprozess. Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung des Dritten, die für das Vorverfahren mitursächlich war.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Prozesskosten, zu deren Ersatz jemand verurteilt wurde, führen jedenfalls zu einer Verminderung des Vermögens des Verurteilten; sie können daher Gegenstand einer Schadenersatzforderung des Verurteilten einem Dritten gegenüber sein, wenn diese Kosten durch das Verschulden des Dritten verursacht wurden. Das gilt auch für den eigenen zweckmäßigen Kostenaufwand des Verurteilten im Vorprozess (so schon SZ 34/34; SZ 38/52; VersR 1970,560; 7 Ob 138/71).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023619 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Eigener Entschluss unterbricht die Zurechnung

Nein. Beruht eine Schadensfolge auf einem selbständigen Entschluss, den Sie selbst gefasst haben und den das haftungsbegründende Ereignis nicht herausgefordert hat, ist sie dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen. Diese Folge müssen Sie dann selbst tragen.

günstig für Schädiger Ersatz nutzlos gewordener Ausgaben

Ausgaben, die durch das Schadensereignis nutzlos geworden sind, ersetzt der Schädiger nur dann, wenn genau jene Sache beschädigt wurde, für die Sie den Aufwand gemacht haben, und Sie sie deshalb nicht verwenden können.

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