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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 21.02.2022 · Fall aus Oberösterreich

OGH 1 Ob 14/22y

Worum es ging: Wem gehört bei der Scheidung die von den Schwiegereltern geschenkte Wohnung?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Bei Liegenschaften kommt es auf die Widmung im Vertrag an. Die sonst übliche Vermutung, dass eine Schenkung von Verwandten nur den mit ihnen verwandten Ehegatten begünstigen soll, gilt hier nicht. Wurde etwa jedem Ehegatten die Hälfte übertragen, ist das eine eindeutige Widmung.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62 AußStrG § 71

Entscheidungstext

28 Absätze, 7.402 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.02.2022

Geschäftszahl

1Ob14/22y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Dr. Wurdinger, Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, Dr. Parzmayr und MMag. Sloboda als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin U*, vertreten durch Dr. Stefan Nenning und Mag. Jörg Tockner, Rechtsanwälte in Steyr, gegen den Antragsgegner M*, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts Steyr als Rekursgericht vom 29. November 2021, GZ 2 R 46/21x-42, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Steyr vom 18. Mai 2021, GZ 3 Fam 18/20t-31, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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