OGH 1 Ob 14/22y
Worum es ging: Wem gehört bei der Scheidung die von den Schwiegereltern geschenkte Wohnung?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Bei Liegenschaften kommt es auf die Widmung im Vertrag an. Die sonst übliche Vermutung, dass eine Schenkung von Verwandten nur den mit ihnen verwandten Ehegatten begünstigen soll, gilt hier nicht. Wurde etwa jedem Ehegatten die Hälfte übertragen, ist das eine eindeutige Widmung.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Steyr, 18.05.2021, 3 Fam 18/20t-31
- Landesgericht Steyr als Rekursgericht, 29.11.2021, 2 R 46/21x-42
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
21.02.2022
Geschäftszahl
1Ob14/22y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Dr. Wurdinger, Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, Dr. Parzmayr und MMag. Sloboda als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin U*, vertreten durch Dr. Stefan Nenning und Mag. Jörg Tockner, Rechtsanwälte in Steyr, gegen den Antragsgegner M*, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts Steyr als Rekursgericht vom 29. November 2021, GZ 2 R 46/21x-42, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Steyr vom 18. Mai 2021, GZ 3 Fam 18/20t-31, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
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