OGH 5 Ob 81/22f
Worum es ging: Kann ich mein zurückgezogenes Rechtsmittel wieder aufleben lassen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Korneuburg, 13.10.2021, 29 Cg 45/20x-19
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 19.01.2022, 11 R 4/22x-24
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
01.06.2022
Geschäftszahl
5Ob81/22f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*, vertreten durch Dr. Sven Rudolf Thorstensen, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei T*, vertreten durch Brandl Talos Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 10.614,50 EUR sA, über die ordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 19. Jänner 2022, GZ 11 R 4/22x-24, mit dem das Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 13. Oktober 2021, GZ 29 Cg 45/20x-19, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 6. Dezember 2021, GZ 29 Cg 45/20x-22, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurückziehung der Revision dient zur Kenntnis.
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