OGH 9 ObA 80/22p
Worum es ging: Werden meine früheren Tätigkeiten für die Einstufung voll angerechnet?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Volle Anrechnung gibt es, wenn die frühere Tätigkeit für Ihre erfolgreiche Verwendung von besonderer Bedeutung ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben Sie einen Anspruch darauf, und die richtige Berechnung kann nicht zu Ihrem Nachteil vereinbart werden. Zeiten in anderen EU-Staaten zählen wie inländische.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 08.06.2022, 12 Ra 31/22y-34
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
31.08.2022
Geschäftszahl
9ObA80/22p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Manfred Joachimsthaler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Christian Lewol (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei MMag. M* S*, vertreten durch Mag. Georg Zechbauer, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bildungsdirektion Oberösterreich, 4040 Linz, Sonnensteinstraße 20) vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 1. Feststellung und 2. 14.763,91 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 8. Juni 2022, GZ 12 Ra 31/22y-34, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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