OGH 1 Nc 19/22t
Worum es ging: Welches Gericht entscheidet, wenn ich Richter eines Oberlandesgerichts beschuldige?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Leiten Sie Ihren Ersatzanspruch aus einer Entscheidung oder einem Verhalten von Richtern eines Oberlandesgerichts ab, bestimmt der Oberste Gerichtshof ein Gericht außerhalb dieses Sprengels. Ob Ihr Anspruch berechtigt ist, wird dabei nicht geprüft. Stützen Sie sich dagegen nur auf die erstinstanzliche Entscheidung, bleibt es beim zuständigen Gericht.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
12.09.2022
Geschäftszahl
1Nc19/22t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht Innsbruck zu AZ 18 Cg 29/22x anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Ö*, vertreten durch Dr. Max Kapferer ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen zuletzt 4.594,20 EUR sA, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache wird das Landesgericht St. Pölten als zuständig bestimmt.
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