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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 12.09.2022

OGH 1 Nc 19/22t

Worum es ging: Welches Gericht entscheidet, wenn ich Richter eines Oberlandesgerichts beschuldige?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Leiten Sie Ihren Ersatzanspruch aus einer Entscheidung oder einem Verhalten von Richtern eines Oberlandesgerichts ab, bestimmt der Oberste Gerichtshof ein Gericht außerhalb dieses Sprengels. Ob Ihr Anspruch berechtigt ist, wird dabei nicht geprüft. Stützen Sie sich dagegen nur auf die erstinstanzliche Entscheidung, bleibt es beim zuständigen Gericht.

Zitierte Paragrafen

StPO § 259

Entscheidungstext

21 Absätze, 2.328 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.09.2022

Geschäftszahl

1Nc19/22t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht Innsbruck zu AZ 18 Cg 29/22x anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Ö*, vertreten durch Dr. Max Kapferer ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen zuletzt 4.594,20 EUR sA, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache wird das Landesgericht St. Pölten als zuständig bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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