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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 20.10.2022 · Fall aus Wien

OGH 9 Ob 72/22m

Worum es ging: Darf der Vermieter kündigen, wenn Verwandte die Wohnung nutzen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Bestand beim Auszug des Mieters noch ein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen, beendete dieser die Benützung aber und zog erst Jahre später wieder ein, ohne dass damals ein gemeinsamer Haushalt bestand, kann der Vermieter kündigen. Der Kündigungsgrund der Weitergabe liegt dann vor.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

MRG § 30 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

22 Absätze, 4.201 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.10.2022

Geschäftszahl

9Ob72/22m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Fichtenau als Vorsitzende sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner, die Hofrätin Mag. Korn und den Hofrat Dr. Annerl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S* GmbH, *, vertreten durch FSM Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei R*, vertreten durch Dr. Magdalena Habsburg-Lothringen, Rechtsanwältin in Wien, wegen Aufkündigung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 16. März 2022, GZ 39 R 14/22f-33, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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