OGH 9 Ob 72/22m
Worum es ging: Darf der Vermieter kündigen, wenn Verwandte die Wohnung nutzen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Bestand beim Auszug des Mieters noch ein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen, beendete dieser die Benützung aber und zog erst Jahre später wieder ein, ohne dass damals ein gemeinsamer Haushalt bestand, kann der Vermieter kündigen. Der Kündigungsgrund der Weitergabe liegt dann vor.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht, 16.03.2022, 39 R 14/22f-33
Zitierte Paragrafen
MRG § 30 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
22 Absätze, 4.201 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.10.2022
Geschäftszahl
9Ob72/22m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Fichtenau als Vorsitzende sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner, die Hofrätin Mag. Korn und den Hofrat Dr. Annerl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S* GmbH, *, vertreten durch FSM Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei R*, vertreten durch Dr. Magdalena Habsburg-Lothringen, Rechtsanwältin in Wien, wegen Aufkündigung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 16. März 2022, GZ 39 R 14/22f-33, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).
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