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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 18.11.2022 · Fall aus Wien

OGH 6 Ob 212/22b

Worum es ging: Was passiert, wenn ich ohne Anwalt Berufung einbringe?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wo Anwaltspflicht besteht, gilt Ihr eigenes Schreiben noch nicht als Rechtsmittel. Das Gericht setzt Ihnen in der Regel eine Frist, damit ein Rechtsanwalt einen ordentlichen Schriftsatz nachreicht. Dieser Anwalt ist an den Inhalt Ihres eigenen Schreibens nicht gebunden.

Nein, nicht wenn im Verfahren Anwaltspflicht besteht. Ein europäischer Rechtsanwalt darf dann nur im Einvernehmen mit einem in Österreich eingetragenen Rechtsanwalt handeln. Dieses Einvernehmen muss er dem Gericht schon bei der ersten Verfahrenshandlung schriftlich nachweisen. Solange dieser Nachweis fehlt, können Sie im Verfahren wirksam nicht auftreten.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 6

Entscheidungstext

20 Absätze, 2.705 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.11.2022

Geschäftszahl

6Ob212/22b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Nowotny, Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, Dr. Faber und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen R*, geboren am * 2009, wegen Kontaktrechts, über das als außerordentlichen Revisionsrekurs zu wertende Schreiben des Vaters S*, Deutschland, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 26. September 2022, GZ 45 R 419/22h-649, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 2. August 2022, GZ 35 Ps 49/21h-631, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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