OGH 6 Ob 212/22b
Worum es ging: Was passiert, wenn ich ohne Anwalt Berufung einbringe?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wo Anwaltspflicht besteht, gilt Ihr eigenes Schreiben noch nicht als Rechtsmittel. Das Gericht setzt Ihnen in der Regel eine Frist, damit ein Rechtsanwalt einen ordentlichen Schriftsatz nachreicht. Dieser Anwalt ist an den Inhalt Ihres eigenen Schreibens nicht gebunden.
Nein, nicht wenn im Verfahren Anwaltspflicht besteht. Ein europäischer Rechtsanwalt darf dann nur im Einvernehmen mit einem in Österreich eingetragenen Rechtsanwalt handeln. Dieses Einvernehmen muss er dem Gericht schon bei der ersten Verfahrenshandlung schriftlich nachweisen. Solange dieser Nachweis fehlt, können Sie im Verfahren wirksam nicht auftreten.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Josefstadt, 02.08.2022, 35 Ps 49/21h-631
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 26.09.2022, 45 R 419/22h-649
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.11.2022
Geschäftszahl
6Ob212/22b
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Nowotny, Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, Dr. Faber und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen R*, geboren am * 2009, wegen Kontaktrechts, über das als außerordentlichen Revisionsrekurs zu wertende Schreiben des Vaters S*, Deutschland, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 26. September 2022, GZ 45 R 419/22h-649, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 2. August 2022, GZ 35 Ps 49/21h-631, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.
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