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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 16.02.2023 · Fall aus Steiermark

OGH 5 Ob 16/23y

Worum es ging: Wo beantrage ich, dass mir eine versäumte Frist verziehen wird?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Immer beim Gericht erster Instanz. Das gilt auch dann, wenn Sie die Frist für ein Rechtsmittel an ein höheres Gericht versäumt haben. Bringen Sie den Antrag bei einem höheren Gericht ein, wird er nicht von Amts wegen an das zuständige Gericht weitergeleitet.

Über einen Antrag wegen der versäumten Frist für die Revision entscheidet das Gericht erster Instanz. Bringen Sie den Antrag beim Höchstgericht ein, wird er zurückgewiesen.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

23 Absätze, 2.255 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.02.2023

Geschäftszahl

5Ob16/23y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen N* F*, geboren * 2012, wegen Kontaktrecht, im Verfahren über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Großeltern 1. H* Z*, geboren *, 2. A* Z*, geboren *, beide vertreten durch Dr. Karin Prutsch, Mag. Michael F. Damitner, Rechtsanwälte in Graz, gegen den Beschluss des Landesgerichts Leoben als Rekursgericht vom 20. September 2022, GZ 2 R 174/22w-109, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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