Wo beantrage ich, dass eine versäumte Revisionsfrist verziehen wird?
betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Über einen Antrag wegen der versäumten Frist für die Revision entscheidet das Gericht erster Instanz. Bringen Sie den Antrag beim Höchstgericht ein, wird er zurückgewiesen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.06.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsfrist hat das Erstgericht zu entscheiden. Ein beim OGH eingebrachter Antrag ist daher zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine amtswegige Überweisung an das zuständige Gericht findet nicht statt.OGH 6 Ob 174/15d, 26.11.2015
- Hier: Funktionelle Zuständigkeit des Erstgerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem dieses festgestellt hatte, dass sowohl die Zurücknahme der Scheidungsklage als auch die „Einschränkung" des Klagebegehrens um das auf § 55 Abs 3 EheG gestützte Eventualbegehren wirkungslos seien.OGH 8 Ob 14/09f, 02.04.2009
- Gemäß § 148 Abs 1 ZPO ist der Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei dem Gericht einzubringen, bei dem die versäumte Prozesshandlung vorzunehmen war. Bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist dies das Erstgericht.OGH 8 Ob 14/09f, 02.04.2009
- Hier: Außerordentlicher Revisionsrekurs.OGH 10 Ob 1523/95, 12.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036584 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 8 ObA 11/25p, 23.06.2025
- OGH 5 Ob 16/23y, 16.02.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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