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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 16.02.2023 · Fall aus Wien

OGH 9 ObA 96/22s

Worum es ging: Muss sich das Gericht an einen Erlass des Ministeriums halten?

Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nur Regeln, die sich an die Bürger richten, sind Verordnungen. Anweisungen, die eine Behörde ihren eigenen Stellen gibt, sind trotz ihres Namens keine Verordnungen, sondern Weisungen. Sie binden die nachgeordneten Stellen, für die Gerichte sind sie jedoch keine verbindliche Rechtsquelle.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 503 ZPO § 52

Entscheidungstext

79 Absätze, 25.751 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.02.2023

Geschäftszahl

9ObA96/22s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin Dr. Fichtenau als Vorsitzende, die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner, sowie die fachkundigen Laienrichter David Hobel LL.M. (WU) und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.Päd. MMag. K*, vertreten durch MMag. Gregor Winkelmayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Land *, vertreten durch Dr. Wolfgang Heufler, Rechtsanwalt in Wien, wegen 1.) 17.672,35 EUR brutto sA und 2.) Feststellung (Streitwert: 20.000 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 24. Mai 2022, GZ 8 Ra 88/21a-27, mit dem infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 24. Juni 2021, GZ 32 Cga 55/20x-23, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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