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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.02.2023 · Fall aus Oberösterreich

OGH 8 ObA 13/22b

Worum es ging: Muss ich das Weihnachtsgeld nach einer Entlassung zurückzahlen?

Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Weil es auf Sonderzahlungen keinen gesetzlichen Anspruch gibt, darf ein Kollektivvertrag sie an Bedingungen knüpfen. Sieht er vor, dass der anteilige Anspruch bei einer berechtigten Entlassung entfällt, entsteht er von vornherein nicht. Bereits ausbezahltes Weihnachtsgeld ist dann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zurückzuzahlen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AngG Art. 1 § 16 ZPO § 502

Entscheidungstext

34 Absätze, 6.648 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.02.2023

Geschäftszahl

8ObA13/22b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Sylvia Zechmeister (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S* L*, vertreten durch Dr. Sebastian Mairhofer, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei A* R*, vertreten durch SWS Scheed Wöss Rechtsanwälte OG in Linz, wegen 867,41 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 30. November 2021, GZ 12 Ra 101/21s-14, mit dem das Urteil des Landesgerichts Linz als Arbeits- und Sozialgericht vom 7. September 2021, GZ 6 Cga 22/21i-8, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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