Muss ich das Weihnachtsgeld nach einer Entlassung zurückzahlen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der kollektivvertragliche Sonderzahlungsanspruch ist weder mit einer Leistungsprämie vergleichbar, noch wird das Recht auf reguläre Kündigung berührt.OGH 8 ObA 13/22b, 23.02.2023
- Gegenteiliges ist auch der Entscheidung 9 ObA 82/13v (Privatkrankenanstalten-KV) nicht zu entnehmen, die sich auf einen Sonderzahlungsanspruch im Anwendungsbereich des § 16 AngG bezieht.OGH 8 ObA 13/22b, 23.02.2023
- Die in den letzten Jahren erfolgte (nur) schrittweise Annäherung der gesetzlichen Regelungen für Angestellte und Arbeiter zeigt, dass der Gesetzgeber die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern noch nicht generell aufgehoben hat. Wenn in verschiedenen Materien eine Gleichstellung erfolgt ist, kann dies nicht ohne Weiteres auf alle Bereiche übertragen werden, in denen unterschiedliche Regelungen weiterhin existieren. Nach wie vor besteht keine gesetzliche Regelung zu Sonderzahlungen für alle Arbeitnehmer.OGH 8 ObA 13/22b, 23.02.2023
- Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass es den Kollektivvertragsparteien unbenommen ist, das Entstehen des Anspruchs auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Entfällt nach den Bestimmungen eines Kollektivvertrags der Anspruch auf eine aliquote Sonderzahlung, wenn das Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund gelöst wird oder wenn berechtigt entlassen wird, bedeutet dies (außerhalb des Anwendungsbereichs des § 16 AngG), dass dieser Anspruch bei einer solchen Beendigung gar nicht erworben wird und eine bereits erhaltene Sonderzahlung auch ohne ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung zurückzuzahlen ist.OGH 8 ObA 13/22b, 23.02.2023
- Hier: Kollektivvertrag für Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Österreichs ("Tankstellen-KV").OGH 8 ObA 13/22b, 23.02.2023
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Es besteht daher kein Grund, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen.OGH 8 ObA 99/21y, 22.02.2022
- Da § 13 Abs 6 des RahmenkollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger das Schicksal eines anteilig überbezahlten Urlaubszuschusses bei bestimmten Beendigungsarten abschließend regelt, kommt in anderen Fällen (hier: Arbeitgeberkündigung) eine Rückerstattung der Überzahlung durch den Arbeitnehmer, sei dies auch durch Anrechnung auf seine Endabrechnungsansprüche, nicht in Frage.OGH 9 ObA 146/16k, 29.11.2016
- Wird eine gänzliche oder anteilige Rückzahlungspflicht nur bei bestimmten Beendigungsarten angeordnet, ergibt sich daraus die Absicht der Kollektivvertragsparteien, im Falle einer anderen Beendigungsart dem Arbeitnehmer die volle Sonderzahlung zu belassen.OGH 9 ObA 146/16k, 29.11.2016
- Hier: Zu Art 14 KollV für das Hotel- und Gastgewerbe für Arbeiter.OGH 9 ObA 6/15w, 28.05.2015
- Anderes gilt im Anwendungsbereich des § 16 AngG, der dem nachträglichen Wegfall eines bereits aliquot erworbenen Sonderzahlungsanspruchs entgegen steht.OGH 9 ObA 82/13v, 26.11.2013
- Der Einwand des gutgläubigen Verbrauchs kommt jedenfalls dann nicht zum Tragen, wenn der Arbeitgeber seinen auf § 1435 ABGB gegründeten Rückerstattungsanspruch nicht klageweise, sondern nur im Wege der Rückverrechnung durch Aufrechnung unter den Voraussetzungen des § 1438 ABGB geltend macht.OGH 9 ObA 97/08t, 04.08.2009
- Entfällt nach den Bestimmungen eines Kollektivvertrags der Anspruch auf eine aliquote Sonderzahlung, wenn das Dienstverhältnis seitens des Dienstnehmers durch vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund gelöst wird oder wenn er entlassen wird, bedeutet dies, dass dieser Anspruch bei einer gerechtfertigten Entlassung des Arbeitnehmers gar nicht erworben wird und ein bereits erhaltener Urlaubszuschuss auch ohne ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung zurückzuzahlen ist.OGH 9 ObA 97/08t, 04.08.2009
- Hier: Zu Art XII Abs 3 KollV für das Güterbeförderungsgewerbe.OGH 8 ObA 80/07h, 28.04.2008
- Es ist daher auch eine kollektivvertragliche Regelung zulässig, wonach ein Sonderzahlungsanspruch bei einer gerechtfertigten Entlassung nicht erworben wird.OGH 8 ObA 80/07h, 28.04.2008
- Hier: Daher keine Bedenken gegen die Zulässigkeit der Regelung in Art XII Abs 3 KollV für das Güterbeförderungsgewerbe.OGH 8 ObA 75/07y, 28.02.2008
- Es steht ihnen auch frei, das Ausmaß des Anspruches auf Urlaubsgeld von der Dauer der absolvierten Dienstzeit innerhalb jener Periode, für die die Sonderzahlung gewährt wurde, abhängig zu machen.OGH 9 ObA 104/02p, 18.12.2002
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 2041/96d, 29.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 18.
- OGH 2 Ob 93/24a, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 13/22b, 23.02.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 99/21y, 22.02.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 141/17a, 30.01.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 58/17w, 28.06.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 146/16k, 29.11.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 16/16t, 18.03.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Angestelltengesetz gibt Ihnen keinen eigenen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ein solcher Anspruch muss sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Kollektivvertrag oder einer anderen Regelung ergeben. Besteht er, dann gebührt Ihnen der anteilige Betrag auch dann, wenn das Dienstverhältnis vor der Fälligkeit endet, und davon kann nicht abgewichen werden.
Sonderzahlungen gebühren Ihnen in der Regel nur, wenn sie im Vertrag oder im Kollektivvertrag festgelegt sind. Sie können auch dadurch zustehen, dass sie regelmäßig gewährt wurden und deshalb als stillschweigend vereinbart gelten.