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Muss ich das Weihnachtsgeld nach einer Entlassung zurückzahlen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Weil es auf Sonderzahlungen keinen gesetzlichen Anspruch gibt, darf ein Kollektivvertrag sie an Bedingungen knüpfen. Sieht er vor, dass der anteilige Anspruch bei einer berechtigten Entlassung entfällt, entsteht er von vornherein nicht. Bereits ausbezahltes Weihnachtsgeld ist dann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zurückzuzahlen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Den Kollektivvertragsparteien ist es unbenommen, das Entstehen des Anspruches auf Sonderzahlungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Nach dem oben genannten Kollektivvertrag entfällt der Anspruch auf die aliquote Weihnachtsremuneration bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nach § 10 Abs 5 KollV unter anderem dann, wenn der Arbeitnehmer gemäß § 82 GewO entlassen wird. Dies bedeutet, dass dieser Anspruch bei einer gerechtfertigten Entlassung des Arbeitnehmers gar nicht erworben wird und eine bereits erhaltene Weihnachtsremuneration auch ohne ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung zurückzuzahlen ist. Ein gutgläubiger Verbrauch kommt im gegenständlichen Fall nicht zum Tragen, da der Arbeitgeber seinen auf § 1435 ABGB gegründeten Rückerstattungsanspruch nicht klageweise, sondern im Wege der Rückverrechnung durch Aufrechnung unter den gegebenen Voraussetzungen des § 1438 ABGB einredeweise geltend machte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Sonderzahlung bei Ende des Dienstverhältnisses

Das Angestelltengesetz gibt Ihnen keinen eigenen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ein solcher Anspruch muss sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Kollektivvertrag oder einer anderen Regelung ergeben. Besteht er, dann gebührt Ihnen der anteilige Betrag auch dann, wenn das Dienstverhältnis vor der Fälligkeit endet, und davon kann nicht abgewichen werden.

günstig für Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen

Sonderzahlungen gebühren Ihnen in der Regel nur, wenn sie im Vertrag oder im Kollektivvertrag festgelegt sind. Sie können auch dadurch zustehen, dass sie regelmäßig gewährt wurden und deshalb als stillschweigend vereinbart gelten.

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