Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 9 ObA 123/22m
Worum es ging: Welcher Zeitpunkt zählt für meine Einstufung im Dienst?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Für die Einstufung kommt es auf den Beginn jener Vereinbarung an, für die der Vorrückungsstichtag oder das Besoldungsdienstalter zum ersten Mal eine Rolle spielt. Dieser Zeitpunkt ist mit Dienstantritt gemeint.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 11.10.2022, 12 Ra 47/22a-29
Zitierte Paragrafen
ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.04.2023
Geschäftszahl
9ObA123/22m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter KR Thomas Schaden (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Alexander Leitner (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei * J*, vertreten durch Prof. Haslinger & Partner, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, *, vertreten durch die Finanzprokuratur, *, wegen 67.203,98 EUR brutto sA und Feststellung (Interesse: 2.500 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 11. Oktober 2022, GZ 12 Ra 47/22a-29, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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