Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 5 Ob 48/23d
Worum es ging: Bin ich am Verfahren über die Hausabrechnung beteiligt?
Fachgebiete laut RIS: Wohnungseigentumsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Im Verfahren über die Abrechnung der Liegenschaft haben alle Wohnungseigentümer Parteistellung. Ihnen allen sind daher auch die Entscheidungen zuzustellen.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Fünfhaus, 17.06.2022, 49 Msch 27/21b-27 teilweise bestätigt
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 22.12.2022, 39 R 226/22g-32
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.05.2023
Geschäftszahl
5Ob48/23d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. S*, 2. J*, ebenda, 3. M*, 4. B*, ebenda, alle vertreten durch Dr. Martin Brenner, Dr. Martin Klemm, LL.M., MRICS, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin B* Gesellschaft m.b.H., *, vertreten durch Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, sowie sämtlicher Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ * KG mit den Liegenschaftsadressen F*, F*, W* und M* als weitere Verfahrensparteien, wegen § 20 Abs 3 iVm § 52 Abs 1 Z 6 WEG, infolge des Revisionsrekurses der Antragsteller gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 22. Dezember 2022, GZ 39 R 226/22g-32, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 17. Juni 2022, GZ 49 Msch 27/21b-27 teilweise bestätigt, teilweise abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.
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