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Bin ich am Verfahren über die Hausabrechnung beteiligt?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Hausverwaltung
Im Verfahren über die Abrechnung der Liegenschaft haben alle Wohnungseigentümer Parteistellung. Ihnen allen sind daher auch die Entscheidungen zuzustellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 22.05.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Aus § 52 Abs 2 Z 2 WEG 2002 ergibt sich, dass allen Wohnungseigentümern im Abrechnungsverfahren Parteistellung zukommt, das heißt auch die Entscheidungen zuzustellen sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119055 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verwalter Parteistellung des Hausverwalters

Ja, wenn es um ihn selbst geht. Der Verwalter hat Parteistellung, sobald zu klären ist, ob er sich bei der Vergabe von Aufträgen Befugnisse angemaßt hat, die ihm nicht zustehen. Das könnte den Vorwurf begründen, dass er seine Pflichten verletzt hat.

günstig für Verwalter Stellung des Verwalters bei seiner Kündigung

Im Verfahren über die Willensbildung der Wohnungseigentümer hat der Verwalter keine Parteistellung, weil seine Interessen dadurch noch nicht unmittelbar betroffen sind. Im Verfahren über die Wirksamkeit seiner Kündigung ist er dagegen jedenfalls Partei. Dort steht ihm auch ein eigenes Antragsrecht zu, unabhängig davon, ob er selbst Miteigentümer ist.

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