Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 5 Ob 90/23f
Worum es ging: Kann ich verlangen, dass mein Fall vor den EuGH kommt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie können nicht verlangen, dass ein Gericht ein Gesetz beim Verfassungsgerichtshof bekämpft oder eine Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Ein solcher Antrag wird zurückgewiesen. Darüber entscheidet allein das Gericht von sich aus; Sie können es nur anregen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 13.04.2023, 5 R 138/22m-34.1
Zitierte Paragrafen
ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
28 Absätze, 5.001 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.06.2023
Geschäftszahl
5Ob90/23f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Summer Schertler Kaufmann Lerch Rechtsanwälte GmbH in Bregenz, gegen die beklagte Partei N*, vertreten durch Mag. Marcus Marakovics, Rechtsanwalt in Wien, wegen 45.831 EUR sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 13. April 2023, GZ 5 R 138/22m-34.1, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
1. Der Antrag auf Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens beim Gerichtshof der Europäischen Union wird zurückgewiesen.
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