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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 28.06.2023 · Fall aus Wien

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 9 ObA 42/23a

Worum es ging: Habe ich als Lehrling ein Recht auf Ausbildung?

Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Als Lehrling haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, beschäftigt zu werden. Dazu gehört auch, dass Sie tatsächlich ausgebildet und unterwiesen werden. Das ergibt sich aus der Ausbildungspflicht des Lehrberechtigten und aus dem Zweck des Lehrverhältnisses.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1041

Entscheidungstext

38 Absätze, 13.935 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.06.2023

Geschäftszahl

9ObA42/23a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Markus Schrottmeyer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Albert Kyncl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei D* S*, vertreten durch Dr. Thomas Majoros, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. W*, vertreten durch Mag. Barbara Freundorfer, Rechtsanwältin in Wien, wegen 4.165 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27. Februar 2023, GZ 7 Ra 93/22f-49, mit dem der Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 8. Juni 2022, GZ 1 Cga 90/20s-41, nicht Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 599,42 EUR (darin 99,90 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Text

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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