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Habe ich als Lehrling ein Recht auf Ausbildung?

günstig für Lehrling betrifft Lehrling, Lehrberechtigter, Arbeitgeber
Als Lehrling haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, beschäftigt zu werden. Dazu gehört auch, dass Sie tatsächlich ausgebildet und unterwiesen werden. Das ergibt sich aus der Ausbildungspflicht des Lehrberechtigten und aus dem Zweck des Lehrverhältnisses.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Der Lehrling hat einen gesetzlichen Anspruch auf Beschäftigung, welcher den Anspruch auf Ausbildung einschließt. Dieser Anspruch wieder ergibt sich aus der im § 9 Abs 1 BAG verankerten Ausbildungspflicht und Unterweisungspflicht des Lehrberechtigten sowie aus dem in der Ausbildung bestehenden Zweck des Lehrverhältnisses.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AVRAG §2d; BAG §9 Abs1

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