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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 03.08.2023 · Fall aus Steiermark

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 8 Ob 63/23g

Worum es ging: Darf mich das Gericht strafen, obwohl ich kein Einkommen habe?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Eine Beugestrafe soll den Anordnungen des Gerichts Nachdruck verleihen. Dass Sie kein eigenes Einkommen haben, hindert die Verhängung nicht, weil daraus noch nicht folgt, dass die Strafe nicht eingebracht werden kann.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 110 AußStrG § 62 AußStrG § 71

Entscheidungstext

19 Absätze, 1.694 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.08.2023

Geschäftszahl

8Ob63/23g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn sowie die Hofräte Dr. Stefula und Dr. Thunhart als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj C* B*, geboren am * 2013, wohnhaft bei der Mutter Dr. H* B*, wegen Verhängung einer Beugestrafe, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. M* B*, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 26. Mai 2023, GZ 1 R 89/23z-184, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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