Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 8 Ob 63/23g
Worum es ging: Darf mich das Gericht strafen, obwohl ich kein Einkommen habe?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Eine Beugestrafe soll den Anordnungen des Gerichts Nachdruck verleihen. Dass Sie kein eigenes Einkommen haben, hindert die Verhängung nicht, weil daraus noch nicht folgt, dass die Strafe nicht eingebracht werden kann.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht, 26.05.2023, 1 R 89/23z-184
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 110 AußStrG § 62 AußStrG § 71
Entscheidungstext
19 Absätze, 1.694 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
03.08.2023
Geschäftszahl
8Ob63/23g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn sowie die Hofräte Dr. Stefula und Dr. Thunhart als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj C* B*, geboren am * 2013, wohnhaft bei der Mutter Dr. H* B*, wegen Verhängung einer Beugestrafe, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. M* B*, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 26. Mai 2023, GZ 1 R 89/23z-184, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).
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