Darf mich das Gericht strafen, obwohl ich kein Einkommen habe?
betrifft Eltern, Obsorgeberechtigte, Verpflichtete
Eine Beugestrafe soll den Anordnungen des Gerichts Nachdruck verleihen. Dass Sie kein eigenes Einkommen haben, hindert die Verhängung nicht, weil daraus noch nicht folgt, dass die Strafe nicht eingebracht werden kann.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die Beugestrafe dient dazu, den Anordnungen des Gerichtes Achtung zu verschaffen. Dass der Zuwiderhandelnde selbst über kein eigenes Einkommen verfügt, ist unbeachtlich, weil daraus noch nicht der zwingende Schluss gezogen werden kann, die Strafe sei nicht einbringlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: 500 EUR wegen beharrlicher Vereitelung des Kontaktrechts.OGH 6 Ob 196/21y, 15.11.2021
- Beugestrafen zur Durchsetzung eines (früheren) Kontaktrechts scheiden aus, wenn aufgrund geänderter Umstände zugleich eine neue Kontaktrechtsregelung rechtskräftig beschlossen wird.OGH 1 Ob 219/19s, 16.12.2019
- Ob es zur Durchsetzung einer Kontaktrechtsregelung notwendig ist, eine Zwangsmaßnahme zu verhängen, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.OGH 5 Ob 78/17g, 04.05.2017
- Welche Strafhöhe angemessen ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab und wirft keine darüber hinaus relevanten Rechtsfragen auf.OGH 8 Ob 71/16y, 17.08.2016
- Die Zwangsmittel des § 79 Abs 1 AußStrG sind keine Strafe für die Missachtung einer gerichtlichen Verfügung, sondern sollen dazu dienen, der Anordnung in Zukunft zum Durchbruch zu verhelfen. Die Verfügung muss daher als ultima ratio für den Fortgang des Verfahrens notwendig sein; sie darf nur nach dem Prinzip des gelindesten Mittels eingesetzt werden.OGH 8 Ob 89/13s, 28.10.2013
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Bei den Zwangsmitteln des § 19 Abs 1 AußStrG zur Durchsetzung des Besuchsrechtes handelt es sich nicht um Strafen für die Missachtung einer gerichtlichen Verfügung. Sie sollen lediglich dazu dienen, dem Besuchsrecht in Zukunft zum Durchbruch zu verhelfen.OGH 9 Ob 98/03g, 24.09.2003
- Die Einkommenshöhe ist zumindest solange unbeachtlich, als nicht feststeht, die Strafe sei mit Sicherheit uneinbringlich.OGH 8 Ob 356/97d, 30.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007330 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 20.
- OGH 4 Ob 51/24i, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 54/24w, 18.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 63/23g, 03.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 230/21s, 13.01.2022
- OGH 5 Ob 78/17g, 04.05.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 19 · Öffentlichkeit
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