Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 1 Ob 128/23i
Worum es ging: Werden Kredite für Haus und Wohnung bei der Scheidung mitaufgeteilt?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Kredite, die Sie für Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung des gemeinsamen Vermögens aufgenommen haben, gehören zur Aufteilung und mindern dessen Wert. Auch Schulden, die mit dem gemeinsamen Lebensaufwand zusammenhängen, werden berücksichtigt. Schulden für laufende Kosten wie Miete oder Heizung und Schulden nach dem Ende der Lebensgemeinschaft zählen nicht dazu.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 06.06.2023, 43 R 146/23y-48
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.09.2023
Geschäftszahl
1Ob128/23i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin I*, vertreten durch Dr. Marco Nademleinsky, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Antragsgegner E*, vertreten durch Dr. Bertram Grass, Mag. Christoph Dorner, Rechtsanwälte in Bregenz, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, über die außerordentlichen Revisionsrekurse beider Parteien gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 6. Juni 2023, GZ 43 R 146/23y-48, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentlichen Revisionsrekurse werden mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
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