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Werden Kredite für Haus und Wohnung bei der Scheidung mitaufgeteilt?

betrifft Ehegatten, Geschiedene, Kreditnehmer
Ja. Kredite, die Sie für Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung des gemeinsamen Vermögens aufgenommen haben, gehören zur Aufteilung und mindern dessen Wert. Auch Schulden, die mit dem gemeinsamen Lebensaufwand zusammenhängen, werden berücksichtigt. Schulden für laufende Kosten wie Miete oder Heizung und Schulden nach dem Ende der Lebensgemeinschaft zählen nicht dazu.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (29 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1984)

Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Instandhaltung des Gebrauchsvermögens beziehungsweise der Ersparnisse aufgenommen wurden, stehen damit in einem inneren Zusammenhang.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 29.

Genannte Normen

EheG §81 Abs1 Satz2; EheG §83 Abs1

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