OGH 1 Nc 88/23s
Worum es ging: Darf dasselbe Gericht über meine Klage gegen den Staat entscheiden?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat aus Entscheidungen bestimmter Gerichte ableiten, dürfen genau diese Gerichte darüber nicht entscheiden. Das gilt auch für die Vorfragen des Verfahrens. Ein anderes Gericht wird dafür bestimmt.
Leiten Sie Ihren Ersatzanspruch aus einer Entscheidung oder einem Verhalten von Richtern eines Oberlandesgerichts ab, bestimmt der Oberste Gerichtshof ein Gericht außerhalb dieses Sprengels. Ob Ihr Anspruch berechtigt ist, wird dabei nicht geprüft. Stützen Sie sich dagegen nur auf die erstinstanzliche Entscheidung, bleibt es beim zuständigen Gericht.
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.09.2023
Geschäftszahl
1Nc88/23s
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin Mag. Wurzer und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der beim Landesgericht Salzburg zu AZ 7 Cg 38/23h anhängigen Rechtssache der klagenden Partei D*, vertreten durch Dr. Manfred Denkmayr ua, Rechtsanwälte in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 105.002,41 EUR sA, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache wird das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als zuständig bestimmt.
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