Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 8 ObA 52/23i
Worum es ging: Bekomme ich Kosten, wenn ich auf die Unzulässigkeit hinweise?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Weisen Sie in Ihrer Antwort auf ein Rechtsmittel inhaltlich darauf hin, dass dieses unzulässig ist, dient Ihr Schriftsatz der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Die Kosten dafür sind Ihnen daher zu ersetzen.
Für den Anspruch auf den Pensionszuschuss aus der betrieblichen Regelung für das Kabinenpersonal ist es nicht nötig, bis zum Erreichen des Pensionsalters im Betrieb tätig gewesen zu sein. Ein früheres Ausscheiden schadet dem Anspruch also nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 02.08.2022, 1 Cga 7/20k-53
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 25.05.2023, 8 Ra 116/22w-59
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
19.10.2023
Geschäftszahl
8ObA52/23i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter OAR Prof. Franz Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gerald Fida (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S* H*, vertreten durch die Haider Obereder Pilz Rechtsanwält:innen GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei A* AG, *, vertreten durch Dr. Andreas Grundei, Rechtsanwalt in Wien, wegen 19.282,71 EUR sA und Feststellung, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 25. Mai 2023, GZ 8 Ra 116/22w-59, womit das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 2. August 2022, GZ 1 Cga 7/20k-53, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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