Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 1 Ob 150/23z
Worum es ging: Wann prüft das Höchstgericht die Entscheidung vollständig?
Fachgebiete laut RIS: Amtshaftung inkl. StEG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Die Entscheidung des Berufungsgerichts können Sie nur bekämpfen, wenn Sie eine bedeutsame Rechtsfrage aufzeigen. Nur in diesem Fall wird die rechtliche Beurteilung in jede Richtung überprüft und auch das Vorbringen der Gegenseite beachtet.
Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 13.06.2023, 4 R 67/23k-21
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.10.2023
Geschäftszahl
1Ob150/23z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ing. B* und 2. R*, vertreten durch Mag. Georg Derntl, Rechtsanwalt in Perg, gegen die beklagten Parteien 1. Gemeinde *, vertreten durch Ing. Mag. Klaus Helm, Rechtsanwalt in Linz und 2. Land *, vertreten durch Dr. Franz Haunschmidt, Mag. Peter Breiteneder ua, Rechtsanwälte in Linz, wegen 27.807,67 EUR sA, über die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 13. Juni 2023, GZ 4 R 67/23k-21, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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