Zum Inhalt springen

Wird meine Revision behandelt, weil das Gericht sie zuließ?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (193 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Selbst wenn das Berufungsgericht - zu Recht - ausgesprochen hatte, die ordentliche Revision (oder der Rekurs an den Obersten Gerichtshof) sei zulässig, das Rechtsmittel aber dann nur solche Gründe geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erheblicher Rechtsfragen abhängt, ist die Revision (der Rekurs) trotz der Zulässigerklärung durch das Gericht zweiter Instanz zurückzuweisen (vergleiche 8 Ob 2/95).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 193.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht
Verfahrensrecht · Revision trotz Zulassung unzulässig
Verfahrensrecht · Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses
Verfahrensrecht · Umfang der Prüfung in dritter Instanz
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage muss entscheidend sein