OGH 5 Ob 181/23p
Worum es ging: Warum wartet das Gericht auf eine europäische Entscheidung?
Fachgebiete laut RIS: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, Unionsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Stellen sich in Ihrem Verfahren dieselben Auslegungsfragen zum Unionsrecht wie in einem bereits beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahren, kann das Gericht Ihr Verfahren bis zu dessen Entscheidung unterbrechen. Das ist sinnvoll, weil diese Entscheidung allgemein wirkt und auch auf andere Fälle anzuwenden ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, 27.04.2023, 11 Cg 61/22d-29
- Oberlandesgericht Wien, 04.09.2023, 15 R 96/23g-46
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
57 Absätze, 19.234 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
09.11.2023
Geschäftszahl
5Ob181/23p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer, die Hofrätin Mag. Malesich und die Hofräte Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*, vertreten durch Dr. Oliver Peschel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. R* Z*, Malta, *, und 2. A* K*, Malta, *, beide vertreten durch die DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 18.547,67 EUR sA, über den Revisionsrekurs der beklagten Parteien gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 4. September 2023, GZ 15 R 96/23g-46, mit dem der Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 27. April 2023, GZ 11 Cg 61/22d-29, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über den vom Obersten Gerichtshof am 19. Oktober 2023 zu 5 Ob 110/23i an den EuGH gestellten Antrag auf Vorabentscheidung unterbrochen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).