Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 8 ObA 67/23w
Worum es ging: Zählen im Ausland erworbene Vordienstzeiten für meine Vorrückung?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof hat den Verfassungsgerichtshof angerufen und beantragt, die Regelung des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes über die Anrechnung von Vordienstzeiten aufzuheben. Beanstandet wird vor allem die Einschränkung auf Zeiten außerhalb Österreichs. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet der Verfassungsgerichtshof.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
22 Absätze, 4.374 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.11.2023
Geschäftszahl
8ObA67/23w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, den Hofrat Dr. Thunhart und die fachkundigen Laienrichter Mag. Martin Lotz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Sylvia Zechmeister (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, vertreten durch Dr. Martin Riedl Rechtsanwalt in Wien, gegen den Antragsgegner Land Kärnten, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Arnulfplatz 1, wegen Feststellung nach § 54 Abs 2 ASGG, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Antrag, es möge festgestellt werden, dass Landesvertragsbedienstete des Landes Kärnten, auf deren Dienstverhältnis das K-LVBG anzuwenden ist, gegenüber dem Antragsgegner (in eventu: aufgrund eines Antrags nach Art VIII Abs 4 K-LVBG) das Recht haben, dass bei der Ermittlung oder Verbesserung ihres Vorrückungsstichtags im Sinne des § 41 Abs 12 und 13 K-LVBG (auch) gleichwertige inländische Vordienstzeiten zur Gänze berücksichtigt werden, wird abgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).