Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 6 Ob 190/23v
Worum es ging: Prüft der Oberste Gerichtshof jede europarechtliche Frage nach?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt), Unionsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Hängt die Entscheidung von einer Frage des Unionsrechts ab, kann der Oberste Gerichtshof nur angerufen werden, wenn dem Gericht zweiter Instanz dabei ein schwerer Fehler unterlaufen ist. Maßstab ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Korneuburg als Rekursgericht, 27.07.2023, 20 R 380/21d-132
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.11.2023
Geschäftszahl
6Ob190/23v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, Dr. Faber, Mag. Pertmayr und MMag. Sloboda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder 1. V* T*, 2. M* T*, beide geboren am * 2012, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Mgr. A* K*, Slowakei, vertreten durch Dr. Lubica Stelzer Páleniková, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Korneuburg als Rekursgericht vom 27. Juli 2023, GZ 20 R 380/21d-132, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).
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