Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 4 Ob 192/23y
Worum es ging: Wie muss ich begründen, dass das Urteil rechtlich falsch ist?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Mistelbach, 08.02.2023, 1 Pu 66/15h-64
- Landesgericht Korneuburg als Rekursgericht, 11.07.2023, 20 R 62/23t-71
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 101 AußStrG § 49 AußStrG § 62
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
21.11.2023
Geschäftszahl
4Ob192/23y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofräte und Hofrätinnen Dr. Schwarzenbacher, Dr. Tarmann-Prentner, MMag. Matzka und Mag. Istjan, LL.M., als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen M*, geboren am * 2014, vertreten durch die Mutter J*, diese vertreten durch Dr. Leopold Boyer ua, Rechtsanwälte in Zistersdorf, über den Revisionsrekurs des Vaters P*, vertreten durch Dr. Christoph Schützenberger, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Korneuburg als Rekursgericht vom 11. Juli 2023, GZ 20 R 62/23t-71, mit dem dieses den Beschluss des Bezirksgerichts Mistelbach vom 8. Februar 2023, GZ 1 Pu 66/15h-64, abänderte, in nichtöffentlicher Sitzung, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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