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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 21.11.2023 · Fall aus Niederösterreich

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 4 Ob 192/23y

Worum es ging: Wie muss ich begründen, dass das Urteil rechtlich falsch ist?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 101 AußStrG § 49 AußStrG § 62

Entscheidungstext

29 Absätze, 3.367 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.11.2023

Geschäftszahl

4Ob192/23y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofräte und Hofrätinnen Dr. Schwarzenbacher, Dr. Tarmann-Prentner, MMag. Matzka und Mag. Istjan, LL.M., als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen M*, geboren am * 2014, vertreten durch die Mutter J*, diese vertreten durch Dr. Leopold Boyer ua, Rechtsanwälte in Zistersdorf, über den Revisionsrekurs des Vaters P*, vertreten durch Dr. Christoph Schützenberger, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Korneuburg als Rekursgericht vom 11. Juli 2023, GZ 20 R 62/23t-71, mit dem dieses den Beschluss des Bezirksgerichts Mistelbach vom 8. Februar 2023, GZ 1 Pu 66/15h-64, abänderte, in nichtöffentlicher Sitzung, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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