Wie muss ich begründen, dass das Urteil rechtlich falsch ist?
betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Rechtsmittelwerber
Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 17.09.2026 (173 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Die Rechtsrüge ist nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, wenn nicht dargelegt wird, aus welchen Gründen - ausgehend vom von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt - die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Berufungsgericht unrichtig erscheint (§ 2 Abs 1 ASGG).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außerstreitverfahren über die Obsorge für ein KindOGH 4 Ob 17/25s, 07.04.2025
- Hier: Verstoß gegen § 2 Abs 2 AHGOGH 1 Ob 149/24d, 21.01.2025
- Hier: Keine Auseinandersetzung mit dem Argument der Unwirksamkeit einer lediglich auf die Bindungswirkung Bezug nehmende Teilrechtswahl in einem Testament.OGH 2 Ob 184/24h, 19.11.2024
- Keine Auseinandersetzung des Revisionswerbers mit den Argumenten der Vorinstanzen hinsichtlich diverser strittiger Klauseln, daher diesbezüglich keine gesetzmäßige Ausführung.OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023
- hier: bloß behauptete und nicht näher substanziierte rechnerische Unrichtigkeiten.OGH 4 Ob 192/23y, 21.11.2023
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- In der Beurteilung, die Rechtsrüge sei nicht gesetzmäßig ausgeführt, liegt daher bereits eine selbständig tragfähige Begründung der Rekursentscheidung.OGH 6 Ob 171/23z, 25.09.2023
- Hier: Verbandsklage.OGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021
- Hier: Klauseln in Mietverträgen - Verbandsprozess.OGH 4 Ob 106/21y, 27.07.2021
- Hier: Nacheheliches Aufteilungsverfahren.OGH 1 Ob 69/19g, 30.04.2019
- Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 69/19g, 30.04.2019
- Hier: Kein Eingehen auf die tragende Begründung des Berufungsgerichts.OGH 8 Ob 24/18i, 25.01.2019
- Hier: Die Ausführung der Revision beschränkt sich auf eine wörtliche Wiedergabe der Berufung.OGH 1 Ob 102/18h, 17.07.2018
- Hier: Anspruchsgrundlage sei "offenkundig".OGH 2 Ob 226/16y, 28.09.2017
- In einem bloßen inhaltsleeren Verweis auf die Berufung kann keine Auseinandersetzung mit der Begründung des Berufungsgerichts erkannt werden.OGH 9 Ob 33/13p, 24.04.2013
- Eine Rechtsrüge ist nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn sie sich darauf beschränkt, allgemein die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen rechtlichen Beurteilung zu behaupten, ohne dies zu konkretisieren.OGH 2 Ob 84/12k, 13.06.2012
- Hier: Rechtsrüge bereits in der Berufung nicht dem Gesetz gemäß ausgeführt, weshalb deren Nachholung in der Revision unzulässig ist.OGH 7 Ob 230/08m, 13.05.2009
- Diesfalls ist es dem Obersten Gerichtshof verwehrt, auf materiellrechtliche Fragen einzugehen.OGH 7 Ob 234/08z, 05.11.2008
- Es fehlt an einer gesetzmäßigen Ausführung, wenn sich die Klägerin mit den Argumenten des Berufungsgerichts gar nicht auseinandersetzt.OGH 2 Ob 96/08v, 26.06.2008
- Eine Rechtsrüge, die nicht vom konkret festgestellten Sachverhalt ausgeht, kann einer weiteren Behandlung nicht zugeführt werden.OGH 8 ObA 80/07h, 28.04.2008
- Hier: Liegen sekundäre Feststellungsmängel aufgrund unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor, ist deren Geltendmachung der Rechtsrüge zuzuordnen, sodass eine gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge vorliegt.OGH 6 Ob 274/04v, 19.05.2005
- Hiezu reicht insbesondere das bloße Aufstellen einer (unrichtigen) Rechtsbehauptung regelmäßig nicht aus.OGH 1 Ob 221/04p, 12.10.2004
- Hier: § 502 Abs 1 ZPO.OGH 10 Ob 30/04s, 21.06.2004
- Eine in einer Berufung enthaltene Rechtsrüge, die sich im Wesentlichen auf die Behauptung beschränkt, das Erstgericht habe seiner Verpflichtung zur amtswegigen Wahrheitserforschung nicht entsprochen, weshalb das Verfahren mangelhaft geblieben sei, und im Übrigen nicht von den vom Erstgericht getroffenen, den Vorstellungen des Berufungswerbers aber zuwiderlaufenden Feststellungen ausgeht, ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.OGH 10 ObS 20/01s, 30.01.2001
- Die Rechtsrüge hat von den bindenden Feststellungen des Erstgerichtes auszugehen.OGH 10 ObS 120/00w, 27.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043603 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 173.
- OGH 7 Ob 143/26v, 17.09.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 24/26s, 25.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 67/26t, 18.08.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 31/26p, 31.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 109/26m, 30.06.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 Ob 26/26b, 25.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 46/26k, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 45/26p, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 70/26h, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 28/26k, 20.05.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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