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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 14.03.2024

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 1 Nc 5/24m

Worum es ging: Darf dasselbe Gericht über meine Klage gegen den Staat entscheiden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat aus Entscheidungen bestimmter Gerichte ableiten, dürfen genau diese Gerichte darüber nicht entscheiden. Das gilt auch für die Vorfragen des Verfahrens. Ein anderes Gericht wird dafür bestimmt.

Wenn Sie einen Schaden geltend machen, der auf dem Verhalten eines Richters beruht, und dieser Richter inzwischen bei jenem Oberlandesgericht tätig ist, das über Ihre Sache als Rechtsmittelgericht entscheiden müsste, wird Ihr Fall einem anderen Gericht übertragen. Das gilt sowohl für die Verfahrenshilfe als auch für den späteren Prozess.

Entscheidungstext

22 Absätze, 2.970 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.03.2024

Geschäftszahl

1Nc5/24m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der beim Landesgericht Leoben zu AZ 26 Cg 25/24f anhängigen Rechtssache der klagenden Partei E* H*, vertreten durch Dr. Norbert Bergmüller, Rechtsanwalt in Schladming, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 78.883,38 EUR sA, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Verhandlung und Entscheidung dieser Rechtssache wird das Landesgericht Salzburg als zuständig bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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