Entscheidet ein anderes Gericht, wenn der Richter dorthin wechselte?
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 03.09.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mitglied des Rekurssenats, aus dessen Entscheidung der Kläger seinen Amtshaftungsanspruch ableitet, wurde zum Richter des übergeordneten Oberlandesgerichts ernannt.OGH 1 Nc 26/23y, 31.03.2023
- Hier: Der Amtshaftungsanspruch wird auf ein Verhalten der nunmehrigen Präsidentin des Rechtsmittelgerichts im Rahmen der Justizverwaltung an einem anderen Gericht gestützt.OGH 1 Nc 42/18v, 13.12.2018
- Hier: Ersatzanspruch nach dem StEG 2005.OGH 1 Nc 32/12i, 12.06.2012
- Der im § 9 Abs 4 AHG enthaltene „typisierte" Tatbestand der „kollegialen Befangenheit" ist darauf zu reduzieren, dass Richter von der Verhandlung und Entscheidung ausgeschlossen sind, wenn sie im Zeitpunkt der Verhandlung bzw des Fällens der Entscheidung am selben Gericht tätig sind wie der oder die Richter, auf dessen oder deren Verhalten ein Amtshaftungsanspruch gestützt wird.OGH 1 Ob 35/09t, 31.03.2009
- Hier: Richter des Bezirksgerichts, der nun beim Oberlandesgericht ernannt ist.OGH 1 Nc 16/08f, 03.03.2008
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- Andernfalls ergäbe sich aus der kollegialen Nahebeziehung jenes Richters zu den Richtern des jeweiligen Spruchkörpers desselben Gerichtshofs der gleiche Anschein der Befangenheit wie im Falle der Zuständigkeit eines Gerichtshofs erster Instanz für eine Amtshaftungsklage, die sich auf das Verhalten eines Richters desselben Gerichtshofs als Klagegrund stütze.OGH 1 Nc 30/05k, 11.05.2005
- Hier: Richter, die bei verschiedenen aber im gleichen Gebäude untergebrachten Gerichten ernannt sind: Delegierungstatbestand nicht erfüllt.OGH 1 Nc 108/02a, 25.10.2002
- Der Delegierungstatbestand ist auch verwirklicht, wenn über einen Verfahrenshilfeantrag, der einer nach dem AHG zu beurteilenden Klage vorangeht, abzusprechen ist, weil ein Gericht, das in der Hauptsache nicht verhandeln und entscheiden könnte, auch nicht für einen solchen Antrag zuständig sein kann.OGH 1 Nd 43/01, 12.12.2001
- Ein Richter des Rekursgerichts war an der Berufungsentscheidung des Anlassverfahrens beteiligt.OGH 1 Nd 39/01, 29.11.2001
- Hier: Rekurs gegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags.OGH 1 Nd 23/00, 11.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119894 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 46.
- OGH 1 Nc 34/25b, 03.09.2025
- OGH 1 Nc 5/24m, 14.03.2024
- OGH 1 Nc 16/16t, 21.04.2016
Genannte Normen
AHG §9 Abs4; StEG §8 Abs2; StEG 2005 allg
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.
Ja. Das Gericht, an das überwiesen wurde, ist zwar an den Ausspruch über die sachliche Zuständigkeit gebunden. Das hindert aber den Prozessgegner nicht, die Unzuständigkeit einzuwenden, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren einbezogen war.