Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 03.04.2024 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 3 Ob 16/24k

Worum es ging: Kann ich mein Rechtsmittel noch zurückziehen, wenn schon entschieden ist?

Fachgebiete laut RIS: Bestandrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Hat der Oberste Gerichtshof bereits entschieden und die Entscheidung hinausgegeben, wirkt eine Zurückziehung Ihres Rechtsmittels nicht mehr. Sie ist dann gegenstandslos.

Sie muss beim zuständigen Rechtsmittelgericht eintreffen, bevor die Entscheidung in schriftlicher Abfassung der Geschäftsstelle zur Ausfertigung übergeben wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist das Gericht an seine Entscheidung gebunden. Später einlangende Schriftsätze haben keinen Einfluss mehr und werden zurückgewiesen.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

20 Absätze, 1.501 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.04.2024

Geschäftszahl

3Ob16/24k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stadt *, vertreten durch Dr. Armin Bammer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei C* D*, vertreten durch Mag. Christiane Schwarzenbacher, Rechtsanwältin in Wien, wegen Aufkündigung aus Anlass der außerordentlichen Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien

als Berufungsgericht vom 22. November 2023, GZ 38 R 276/23d-29, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail