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Bis wann muss meine Zurückziehung beim Rechtsmittelgericht eingelangt sein?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Sie muss beim zuständigen Rechtsmittelgericht eintreffen, bevor die Entscheidung in schriftlicher Abfassung der Geschäftsstelle zur Ausfertigung übergeben wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist das Gericht an seine Entscheidung gebunden. Später einlangende Schriftsätze haben keinen Einfluss mehr und werden zurückgewiesen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Nach Entscheidung und Abgabe des Aktes an die Kanzlei ist die Zurückziehung des Rechtsmittels nicht mehr zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104364 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 26.

Im Gesetz

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