Kann ich mein Rechtsmittel noch zurückziehen, wenn schon entschieden ist?
betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter, Antragsteller
Hat der Oberste Gerichtshof bereits entschieden und die Entscheidung hinausgegeben, wirkt eine Zurückziehung Ihres Rechtsmittels nicht mehr. Sie ist dann gegenstandslos.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Eine nach Entscheidung des OGH und Hinausgabe der Entscheidung erklärte Rechtsmittelzurückziehung ist gegenstandslos.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 151/25d, 12.03.2026
- Eine Zurückziehung eines Rechtsmittels ist in analoger Anwendung der §§ 484, 513 ZPO nur bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel zulässig. Die erst nach Fällung der Entscheidung erklärte Rechtsmittelzurücknahme ist zurückzuweisen.OGH 10 ObS 250/01i, 25.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042029 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 10.
- OGH 5 Ob 151/25d, 12.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 16/24k, 03.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 192/23p, 27.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 194/22y, 21.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 127/21y, 27.01.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 111/20m, 28.01.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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