Zum Inhalt springen

Kann ich mein Rechtsmittel noch zurückziehen, wenn schon entschieden ist?

betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter, Antragsteller
Hat der Oberste Gerichtshof bereits entschieden und die Entscheidung hinausgegeben, wirkt eine Zurückziehung Ihres Rechtsmittels nicht mehr. Sie ist dann gegenstandslos.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Eine nach Entscheidung des OGH und Hinausgabe der Entscheidung erklärte Rechtsmittelzurückziehung ist gegenstandslos.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042029 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Entscheidung des Höchstgerichts
Verfahrensrecht · Kosten bei Zurückziehung des Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen einen zurückgewiesenen Rekurs
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen nicht gesondert anfechtbare Beschlüsse
Verfahrensrecht · Rechtzeitige Zurückziehung eines Rechtsmittels