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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 22.04.2024

OGH 1 Nc 7/24f

Worum es ging: Darf dasselbe Gericht über meine Klage gegen den Staat entscheiden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat aus Entscheidungen bestimmter Gerichte ableiten, dürfen genau diese Gerichte darüber nicht entscheiden. Das gilt auch für die Vorfragen des Verfahrens. Ein anderes Gericht wird dafür bestimmt.

Wollen Sie den Staat wegen eines Fehlers von Gericht oder Behörde klagen und beantragen Sie zunächst Verfahrenshilfe, gilt schon dafür die Regel über die Bestimmung eines anderen Gerichts. Auch über diesen Antrag entscheidet also nicht das betroffene Gericht selbst.

Entscheidungstext

26 Absätze, 2.437 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.04.2024

Geschäftszahl

1Nc7/24f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der beim Landesgericht Eisenstadt zu AZ 3 Nc 3/24k anhängigen Verfahrenshilfesache des Antragstellers P*, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

1. Der Antrag auf Delegierung des Verfahrens wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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