Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 9 ObA 19/24w
Worum es ging: Bekomme ich Geld, wenn ich Sachleistungen nicht nutzen konnte?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Können Sie Sachleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch nehmen, sind sie mit Geld abzugelten. Geschuldet wird das, was Sie sich durch die Sachleistung ersparen hätten können, also die Kosten der Wiederbeschaffung. Das gilt etwa für vergünstigte Flugtickets und Dienstkleidung.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 19.02.2024, 11 Ra 3/24a-20
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.04.2024
Geschäftszahl
9ObA19/24w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Maria Buhr (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. (FH) R*, vertreten durch Summereder Pichler Wächter Rechtsanwälte GmbH in Leonding, gegen die beklagte Partei P* AG *, vertreten durch Hieke Rechtsanwalts GmbH in Wien, wegen 6.529,18 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei (Revisionsinteresse 6.130,18 EUR sA) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 19. Februar 2024, GZ 11 Ra 3/24a-20, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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