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Bekomme ich Geld, wenn ich Sachleistungen nicht nutzen konnte?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Können Sie Sachleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch nehmen, sind sie mit Geld abzugelten. Geschuldet wird das, was Sie sich durch die Sachleistung ersparen hätten können, also die Kosten der Wiederbeschaffung. Das gilt etwa für vergünstigte Flugtickets und Dienstkleidung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Können Naturalleistungen während des Arbeitsverhältnisses nicht in Anspruch genommen werden, sind sie mit Geld abzulösen. Bei dem Naturalbezug von Freiflugtickets und Dienstkleidung wird anstelle der Naturalleistung das geschuldet, was sich der Arbeitnehmer durch den Bezug von Flugbegünstigungen und Dienstkleidung ersparen konnte, sohin deren Wiederbeschaffungskosten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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