Bekomme ich Geld, wenn ich Sachleistungen nicht nutzen konnte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertraglich vereinbarte Zurverfügungstellung eines Dienstwagens auch zu privaten Zwecken, den der Arbeitnehmer aber ablehnte, sodass ein Geldersatz für private Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug nicht zusteht.OGH 8 ObA 52/22p, 30.08.2022
- Bei einem erheblichen Auseinanderklaffen der fiskalischen Bewertung vom tatsächlichen Wert kann nur auf den tatsächlichen Wert des Naturalbezugs abgestellt werden, weil es sonst zu einer ungebührlichen Schmälerung der gesetzlichen Ansprüche des Arbeitnehmers kommt. In derartigen Fällen hat der Oberste Gerichtshof wiederholt darauf abgestellt, was sich der Arbeitnehmer durch den Naturalbezug erspart hat.OGH 9 ObA 68/07a, 07.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 9 ObA 19/24w, 24.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 52/22p, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 113/20f, 23.11.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 25/16s, 29.11.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie als Ensemblemitglied nicht beschäftigt werden, steht Ihnen die dafür vorgesehene Vergütung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Eine davon ist, dass Sie Ihren Vertrag gerade wegen der Nichtbeschäftigung vorzeitig aufgelöst haben. Bleiben Sie im Vertrag, gibt es diese Vergütung nicht.
Nicht doppelt. Machen Sie als Teil der Kündigungsentschädigung eine Urlaubsentschädigung für nicht verbrauchten Urlaub geltend, müssen Sie sich den Urlaub anrechnen lassen, der Ihnen für dieselbe Zeit beim neuen Dienstgeber zusteht. Sonst wären Sie für denselben Zeitraum doppelt abgegolten.