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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 22.05.2024 · Fall aus Vorarlberg

OGH 7 Ob 79/24d

Worum es ging: Werde ich gehört, bevor das Höchstgericht in meiner Sache entscheidet?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Bevor das Höchstgericht in der Sache selbst entscheidet, statt die angefochtene Entscheidung aufzuheben, müssen bisher nicht gehörte Parteien Gelegenheit bekommen, sich am Verfahren zu beteiligen. Sie können dort ihre Rechte geltend machen oder auch darauf verzichten.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 246 AußStrG § 116a AußStrG § 119 AußStrG § 120 AußStrG § 65

Entscheidungstext

26 Absätze, 4.937 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.05.2024

Geschäftszahl

7Ob79/24d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Erwachsenenschutzsache des Betroffenen N* D*, Rechtsbeistand und einstweiliger Erwachsenenvertreter Mag. C* S*, wegen Beendigung einer Vorsorgevollmacht sowie der gesetzlichen Erwachsenenvertretung und Bestellung eines einstweiligen Erwachsenenvertreters, infolge des außerordentlichen Revisionsrekurses von 1. S* D*, und 2. I* S*, beide vertreten durch die Sutterlüty Klagian Brändle Gisinger Lingenhöle Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch als Rekursgericht vom 23. Jänner 2024, GZ 2 R 11/24v-24, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 4. Dezember 2023, GZ 7 P 114/23b-26, teilweise bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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