OGH 7 Ob 79/24d
Worum es ging: Werde ich gehört, bevor das Höchstgericht in meiner Sache entscheidet?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Bevor das Höchstgericht in der Sache selbst entscheidet, statt die angefochtene Entscheidung aufzuheben, müssen bisher nicht gehörte Parteien Gelegenheit bekommen, sich am Verfahren zu beteiligen. Sie können dort ihre Rechte geltend machen oder auch darauf verzichten.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Bregenz, 04.12.2023, 7 P 114/23b-26
- Landesgericht Feldkirch als Rekursgericht, 23.01.2024, 2 R 11/24v-24
Zitierte Paragrafen
ABGB § 246 AußStrG § 116a AußStrG § 119 AußStrG § 120 AußStrG § 65
Entscheidungstext
26 Absätze, 4.937 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.05.2024
Geschäftszahl
7Ob79/24d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Erwachsenenschutzsache des Betroffenen N* D*, Rechtsbeistand und einstweiliger Erwachsenenvertreter Mag. C* S*, wegen Beendigung einer Vorsorgevollmacht sowie der gesetzlichen Erwachsenenvertretung und Bestellung eines einstweiligen Erwachsenenvertreters, infolge des außerordentlichen Revisionsrekurses von 1. S* D*, und 2. I* S*, beide vertreten durch die Sutterlüty Klagian Brändle Gisinger Lingenhöle Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch als Rekursgericht vom 23. Jänner 2024, GZ 2 R 11/24v-24, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 4. Dezember 2023, GZ 7 P 114/23b-26, teilweise bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.
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