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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 06.06.2024 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 5 Ob 61/24t

Worum es ging: Wie viel Geld bekomme ich für mein Auto mit Abschalteinrichtung?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Hätten Sie das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft, können Sie es Zug um Zug gegen Rückzahlung zurückgeben. Sie können stattdessen auch den Minderwert verlangen. Das Gericht setzt diesen nach freier Überzeugung zwischen fünf und fünfzehn Prozent des gezahlten und angemessenen Kaufpreises fest und darf dafür ein angebotenes Gutachten übergehen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 273 ZPO § 502

Entscheidungstext

36 Absätze, 8.877 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

06.06.2024

Geschäftszahl

5Ob61/24t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J*, vertreten durch Poduschka Partner AnwaltsGmbH in Linz, gegen die beklagte Partei V* AG, *, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 4.770 EUR sA und Feststellung, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wels als Berufungsgericht vom 17. Jänner 2024, GZ 22 R 209/23a-30, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Vöcklabruck vom 31. Mai 2023, GZ 35 C 866/20w-25, teilweise abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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