Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 7 Ob 96/24d
Worum es ging: Gefährde ich mein Kind, wenn ich es nicht zur Schule schicke?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Verweigern Eltern den Schulbesuch und zugleich die beim Heimunterricht vorgesehenen Prüfungen, gefährden sie das Wohl des Kindes. Ohne Pflichtschulabschluss und ohne Nachweis darüber sind die Entwicklungs- und Berufsmöglichkeiten des Kindes massiv eingeschränkt. Dass das Kind auch außerhalb der Schule Fortschritte macht, beseitigt die Gefährdung nicht.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
19.06.2024
Geschäftszahl
7Ob96/24d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj R*, geboren * 2012, und der mj Ro*, geboren * 2013, vertreten durch die Mutter Mag. M* und den Vater R*, diese vertreten durch Dr. Manfred Schiffner, Rechtsanwalt in Seiersberg, wegen Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter und des Vaters gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 3. April 2024, GZ 23 R 91/24s-15, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
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