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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.06.2024

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 7 Ob 96/24d

Worum es ging: Gefährde ich mein Kind, wenn ich es nicht zur Schule schicke?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Verweigern Eltern den Schulbesuch und zugleich die beim Heimunterricht vorgesehenen Prüfungen, gefährden sie das Wohl des Kindes. Ohne Pflichtschulabschluss und ohne Nachweis darüber sind die Entwicklungs- und Berufsmöglichkeiten des Kindes massiv eingeschränkt. Dass das Kind auch außerhalb der Schule Fortschritte macht, beseitigt die Gefährdung nicht.

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62 AußStrG § 71

Entscheidungstext

19 Absätze, 1.848 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.06.2024

Geschäftszahl

7Ob96/24d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj R*, geboren * 2012, und der mj Ro*, geboren * 2013, vertreten durch die Mutter Mag. M* und den Vater R*, diese vertreten durch Dr. Manfred Schiffner, Rechtsanwalt in Seiersberg, wegen Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter und des Vaters gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 3. April 2024, GZ 23 R 91/24s-15, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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