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Gefährde ich mein Kind, wenn ich es nicht zur Schule schicke?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Jugendamt
Ja. Verweigern Eltern den Schulbesuch und zugleich die beim Heimunterricht vorgesehenen Prüfungen, gefährden sie das Wohl des Kindes. Ohne Pflichtschulabschluss und ohne Nachweis darüber sind die Entwicklungs- und Berufsmöglichkeiten des Kindes massiv eingeschränkt. Dass das Kind auch außerhalb der Schule Fortschritte macht, beseitigt die Gefährdung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2018)

Verweigern die Eltern sowohl den Schulbesuch als auch die bei einem Heimunterricht vorgesehenen Externistenprüfungen ihrer schulpflichtigen Kinder, gefährden sie das Kindeswohl (hier: „Initiative Freilernen“).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 8.

Im Gesetz

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