Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 9 ObA 15/24g
Worum es ging: Wird mein Studium neben dem Job beim Gehalt angerechnet?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Für Ihre Einstufung als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter werden Ausbildungszeiten nicht zweimal angerechnet. Wenn Sie neben dem Beruf studiert haben, müssen Sie dafür keine zusätzliche Anrechnung bekommen. Das Gericht sieht darin keine unsachliche Regelung.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 17.01.2024, 12 Ra 64/23b-41
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.10.2024
Geschäftszahl
9ObA15/24g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer, den Hofrat Dr. Hargassner und die Hofrätin Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Martin Lotz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Werner Stepanowsky (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. Mag. M*, vertreten durch Auer Bodingbauer Leitner Stöglehner Rechtsanwälte OG in Linz, gegen die beklagte Partei Republik Österreich *, vertreten durch die Finanzprokuratur, Singerstraße 17–19, 1011 Wien, wegen Feststellung (Streitwert: 30.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 17. Jänner 2024, GZ 12 Ra 64/23b-41, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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