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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 28.10.2024 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 3 Ob 83/24p

Worum es ging: Hafte ich, wenn ich eine behördliche Vorschrift nicht kannte?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

Jede Seite muss selbst vorbringen und beweisen, was für sie günstig ist. Wer einen Anspruch geltend macht, muss alle Umstände beweisen, die den Anspruch begründen. Wer den Anspruch bestreitet, muss beweisen, was ihn verhindert, beseitigt oder aufschiebt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 52

Entscheidungstext

43 Absätze, 14.377 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.10.2024

Geschäftszahl

3Ob83/24p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*, vertreten durch Poduschka Partner AnwaltsGmbH in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. A* GmbH & Co KG, *, vertreten durch Mag. Klaus Übermaßer, Rechtsanwalt in Linz, und 2. A* GmbH, *, Deutschland, vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien, wegen 9.300 EUR sA, über die Revision der zweitbeklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 28. Februar 2024, GZ 14 R 127/23d-35, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Traun vom 31. Juli 2023, GZ 11 C 816/22x-29, teilweise abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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